Klartext... Halbe Sachen können Sie von uns nicht erwarten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen von ciao communications
ciao communications hat sich auf Marketing für mittelständische Unternehmen spezialisiert und bietet Full-Service in den Geschäftsbereichen Werbung und Public Relations.
Hierzu zählen:
- die strategische Beratung
- die Auftragsplanung
- das Entwickeln von Ideen und Konzepten
- das Projektmanagement
- die Umsetzung/Realisierung
ciao communications arbeitet vorrangig für die Zielgruppen Handel, Handwerk, und Dienstleistung sowie ausgewählte Wirtschaftsverbände.
01. Geltungsbereich, Vertragsschluss
Sämtliche Werbe- und PR-Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer in schriftlicher Form geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.
Das Anerkennen erfolgt spätestens mit Annahme des Angebots in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder bei Vorauszahlung des vereinbarten Honorars beziehungsweise bei Akontozahlung eines Honoraranteils.
Abweichende Regelungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
02. Preise
ciao communications rechnet je nach Auftragsart und -größe nach festgelegten Stunden- oder Tagessätzen ab. Für durch einen Auftrag bedingte auswärtige Termine/Jobs/Veranstaltungen werden darüber hinaus Spesen und Reisekosten, bei mehrtägigem auswärtigem Engagement zusätzlich anfallende Übernachtungskosten verrechnet.
Das Honorar für Beratung, Konzept, Gestaltung und/oder Text wird mit einem Stundensatz von netto EUR 75,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. verrechnet.
Umfassendere Aufgaben können individuell auch pauschal vereinbart werden.
Die im Angebot von ciao communications (Auftragnehmer) genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten des Kunden (Auftraggeber) unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anders lautende, ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Standort. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige eventuell für den Versand notwendige Kosten und Gebühren nicht ein.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber extra berechnet.
Materialkosten wie – beispielsweise – Farbkopien, Computerausdrucke, Proofs und analoge Andrucke, die Datenabspeicherung auf Dateiträger wie CD-ROM o. ä. und der Datenversand werden gesondert aufgeführt und berechnet.
Die im Rahmen zu erbringender Auftragsleistungen notwendigen Beratungs- und Besprechungsstunden werden nach Zeitaufwand, zum angesetzten Stundensatz berechnet.
03. Autorkorrekturen
Sofern nicht anders vereinbart, enthält ein Gestaltungsauftrag in der Regel ein oder zwei Realisierungsvorschläge. Sollten für den ausgewählten Vorschlag Optimierungen wie kleine Korrekturen oder Verfeinerungen notwendig sein, sind diese Ergänzungen für den Auftraggeber kostenfrei.
Sämtliche darüber hinaus gehenden Änderungen sind Autorkorrekturen. Als Autorkorrekturen werden vom Auftraggeber verursachte, und vom Auftragnehmer ursprünglich nicht angebotene, zusätzlich erforderliche Leistungen bezeichnet.
Es sind dies:
- fehlerhafte oder nicht dem Angebot/dem Kostenvoranschlag entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen
- nachträglich gewünschte bzw. erforderliche Änderungen/Ergänzungen
Autorkorrekturen werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde vorab, zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, eine anders lautende, schriftliche Vereinbarung getroffen.
04. Zahlung
In der Regel wird das zum Zeitpunkt der Angebotserstellung kalkulierte Gesamthonorar inklusive etwaiger Nebenkosten je zur Hälfte zum Auftragsstart und zum Auftragsabschluss in Rechnung gestellt. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen des Auftragsnehmers, beispielsweise bei Leistungszukauf, kann die Vorauszahlung auch höher angesetzt werden.
Grundsätzlich wird dem Auftraggeber ein Zahlungsziel von 10 Tagen ab Rechnungsdatum eingeräumt. Ausgenommen sind Rechnungen, die einen Nachlass – gleich welcher Art – berücksichtigen und solche Rechnungen, denen eine pauschale Vergütungsvereinbarung zugrunde liegt. Die Zahlung hat dann sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden weiteren Abzug zu erfolgen, wobei das Zahlungsziel dann dem jeweiligen Rechnungsdatum entspricht.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen bereits in Verzug befindet, die sich auf dasselbe rechtliche Vertragsverhältnis beziehen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch aber nicht ausgeschlossen.
05. Lieferung
Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet bei Schäden jedoch nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person/Unternehmen übergeben worden ist.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
06. Eigentumsvorbehalt
Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware und/oder übertragenen Nutzungsrechte, aber auch Druck- bzw. Produktionsvorstufen wie Layouts oder Reinzeichnungsunterlagen/Reindaten jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
07. Beanstandungsrecht und Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware – materieller und immaterieller Art – sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe des Auftraggebers auf diesen über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Dies gilt für alle Freigabeerklärungen des Auftraggebers – gleich welcher Art übermittelt.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware (wie unter Punkt 06. beschrieben) zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswerts, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck/Proof und Auflagendruck.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
Lieferungen von Unterlagen und Datenträgern jeglicher Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, die für die Realisierung eines Auftrags durch den Auftragnehmer notwendig und Voraussetzung der Durchführbarkeit sind, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
Für Drucksachen gilt: Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen unter Verwendung individueller Papier-Sonderanfertigungen kann sich dieser Prozentsatz auf bis zu 20 % erhöhen.
08. Internet und webbasierte Softwarelösungen
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen und/oder webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt. Für diese Bearbeitung wird zusätzlich eine Pauschale erhoben.
Für die Wiedereinstellung von Web-Präsentationen und/oder webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine Neueinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Vom Auftraggeber gelieferte Texte, Bilder und Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Auftraggeber.
Von ciao communications gelieferte Ideen, Bilder, Grafiken, Texte sowie Website-Programmierungen und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber ausschließlich für die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Medien und die vereinbarte Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch ciao communications gestattet.
Ein uneingeschränktes, das heißt zeitlich und von der Wahl der Medien unabhängiges, Nutzungsrecht muss explizit vereinbart und schriftlich vor der Auftragsannahme festgehalten werden.
Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise, die per Link verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben.
Die Inhalte der Web-Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. ciao communications übernimmt keine Gewährleistung beziehungsweise Haftung für die Qualifikation und den Wahrheitsgehalt der dargestellten Informationen und Angebote des Auftraggebers.
ciao communications übernimmt keine Gewährleistung beziehungsweise Haftung für die vom Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen und Forderungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund – ohne Kostenerstattung, sofern der Auftraggeber selbst oder ein durch ihn beauftragter Dritter den Verstoß zu vertreten hat.
In der Folge gewünschte Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch ciao communications schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können – gesondert und schriftlich – Fristen vereinbart werden.
09. Haftung
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
Im Übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:
- Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu verarbeiteten Erzeugnisses
- Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswerts (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material)
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers
- Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
10. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftragnehmer ist vom Auftraggeber grundsätzlich und ohne ausdrücklichen Hinweis von allen Ansprüchen Dritter wegen einer etwaigen solchen Rechtsverletzung freigestellt.
Von ciao communications gelieferte Ideen, Bilder, Grafiken, Texte sowie Website-Programmierungen/Website-Gestaltungen und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber ausschließlich für die im Angebot und Auftragsbestätigung genannten Medien sowie die vereinbarte Vertragsdauer zur Verfügung.
Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch ciao communications gestattet.
Ein uneingeschränktes, das heißt zeitlich und von der Wahl der Medien unabhängiges, Nutzungsrecht muss explizit vereinbart und schriftlich vor der Auftragsannahme festgehalten werden.
11. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf sämtlichen Vertragserzeugnissen, egal ob Print oder auch elektronische Medien mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf sein Unternehmen hinweisen. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung nur in bestimmten, begründeten Ausnahmen (überwiegendes Interesse) verweigern.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HBG ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben den Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Im Falle von Differenzen aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung wird zur Schlichtung zunächst ein vom Auftraggeber und ciao communications bestimmter, unabhängiger Mediator zugezogen. Sofern es dem Mediator nicht gelingt, eine Einigung zu erzielen, sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von ciao communications ausschließlich zuständig.
13. Ziffer unbesetzt – mit Rücksicht auf etwaige abergläubische Vertragspartner
14. Wirksamkeit
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen und/oder unvollständige beziehungsweise fehlende Informationen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Für unwirksame Bestimmungen sollen diejenigen angenommen werden, die der ursprünglichen Absicht am Nächsten kommen (Salvatorische Klausel).
Stand: 03-2010
|